Sechs Gutachten im Drei-Stufen-Test fertig gestellt
aserto liefert Gutachten zu marktlichen Auswirkungen von Telemedienangeboten

Im November und Dezember hat aserto – gemeinsam mit seinen Partnern Prof. Dr. Gabriele Siegert aus Zürich und Rechtsanwalt Dr. Tobias Gostomzyk aus Hannover – sechs Gutachten im Rahmen des so genannten Drei-Stufen-Tests fertig gestellt. Die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten des Saarländischen Rundfunks und von Radio Bremen sowie der Hörfunkrat des Deutschlandradios haben die jeweils zwei Gutachten fristgerecht in Empfang genommen.

Foto: HP Lehofer/creative commons

Die dem Drei-Stufen-Test übergeordnete Frage lautet: Inwieweit wird öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit seinen Telemedienangeboten seinem gesetzlichen Auftrag gerecht? Im Rahmen der obligatorischen Gutachten galt es jeweils zu klären, welche marktlichen Auswirkungen aktuelle oder in Entwicklung befindliche Telemedienangebote (also vor allem Online-Angebote) haben bzw. haben werden. Dazu wurden jeweils drei wesentliche Untersuchungsschritte durchgeführt:

  • Marktabgrenzung unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung

  • Markt- und Wettbewerbsanalyse (statische Analyse)

  • Markt- und Wettbewerbsanalyse unter Berücksichtigung des bestehenden bzw. neuen Angebots (dynamische Analyse)

Die Gutachten sollen den Rundfunkräten bzw. dem Hörfunkrat relevante Informationen liefern, um zu entscheiden, ob ein Telemedienangebot zulässig ist. Die Bewertung der Gutachten – und damit natürlich auch die endgültige Entscheidung – obliegt einzig den Gremien, was die steigende Bedeutung der Räte unterstreicht. Alle im Rahmen des Tests für öffentlich-rechtliche Sender verfassten Gutachten werden vermutlich im Laufe des Jahres 2010 von zentraler Stelle veröffentlicht. 

: Ansprechpartner

Prof. Dr. Lars Harden

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Jan Blume

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: Weiterführende Informationen

Hintergrundinformationen und Pressemitteilungen zum Drei-Stufen-Test:

ARD

Telemedicus

Deutschlandradio

ITM der Uni Münster